Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen TreppenArt und ihren Kunden, sowohl gegenüber Verbrauchern als auch Unternehmern.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsgegenstand
TreppenArt plant, fertigt, liefert und montiert individuelle Treppen, Geländer sowie damit verbundene Bauelemente nach kundenspezifischen Anforderungen.
Alle angebotenen Produkte werden individuell nach Maß gefertigt.
3. Angebot und Vertragsabschluss
Angebote von TreppenArt sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder Unterzeichnung des Angebots bzw. Vertrags zustande.
Technische Änderungen, konstruktive Anpassungen sowie materialbedingte Änderungen bleiben vorbehalten, sofern diese für den Kunden zumutbar sind.
4. Aufmaß und technische Voraussetzungen
Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Planung relevanten Informationen vollständig und korrekt bereitzustellen.
Erfolgt das Aufmaß durch den Kunden oder Dritte, übernimmt TreppenArt keine Haftung für daraus entstehende Maßabweichungen oder Zusatzkosten.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass:
- die Baustelle zum vereinbarten Termin zugänglich ist
- ausreichende Montagebedingungen bestehen
- Wände, Decken und Böden tragfähig und montagebereit sind
- notwendige Stromanschlüsse vorhanden sind
- andere Gewerke die Montage nicht behindern
Zusätzliche Arbeiten aufgrund unzureichender Baustellenbedingungen werden gesondert berechnet.
5. Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Zusätzliche Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet. Dazu zählen insbesondere:
- zusätzliche Montagearbeiten
- Wartezeiten
- Nacharbeiten aufgrund bauseitiger Mängel
- Änderungen nach Freigabe der Planung
- Sonderanfertigungen außerhalb des ursprünglichen Leistungsumfangs
6. Zahlungsbedingungen
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist der vollständige Rechnungsbetrag vor dem Montagetermin zu bezahlen.
Die Montage erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.
Bei Zahlungsverzug ist TreppenArt berechtigt, Liefer- und Montagtermine entsprechend zu verschieben.
7. Liefer- und Montagezeiten
Angegebene Liefer- und Montagetermine sind unverbindliche Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Materialengpässen, Produktionsstörungen, Krankheit, Lieferproblemen oder Verzögerungen anderer Gewerke berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen.
Kann die Montage aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, trägt der Kunde die daraus entstehenden Mehrkosten.
8. Änderungen nach Freigabe
Nach Freigabe der technischen Zeichnungen oder Produktionsunterlagen durch den Kunden gelten diese als verbindlich.
Spätere Änderungen können zusätzliche Kosten verursachen und zu verlängerten Lieferzeiten führen. Bereits gefertigte Bauteile müssen in diesem Fall gegebenenfalls neu produziert werden.
9. Eigenschaften von Holz
Holz ist ein Naturprodukt. Abweichungen in Farbe, Maserung, Struktur, Astbildung sowie natürliche Veränderungen durch Licht, Temperatur oder Luftfeuchtigkeit stellen keinen Mangel dar.
Insbesondere bei Eiche, rustikaler Eiche oder anderen Massivholzarten können natürliche Spannungen, kleine Risse oder Farbunterschiede auftreten. Diese Eigenschaften sind materialtypisch und ausdrücklich Bestandteil des Vertrags.
10. Lackierung und Oberflächen
Lackierte, geölte oder gebeizte Oberflächen können je nach Holzstruktur und Lichteinfall unterschiedlich wirken.
Geringfügige Farbabweichungen zwischen Mustern, Bildern, Zeichnungen und dem fertigen Produkt stellen keinen Reklamationsgrund dar.
11. Geländer und Metallteile
Bei Metallteilen, Edelstahloberflächen oder pulverbeschichteten Bauteilen können geringfügige Fertigungs- und Oberflächentoleranzen auftreten. Dies gilt insbesondere für Schweißnähte, Schleifbilder, Rundstäbe, Relingsysteme sowie handgefertigte Konstruktionen.
12. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von TreppenArt.
13. Abnahme
Die Abnahme erfolgt nach Montage bzw. mit Ingebrauchnahme der Treppe. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
14. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach deutschem Recht. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden durch:
- unsachgemäße Nutzung
- mangelnde Pflege
- Feuchtigkeit
- bauliche Veränderungen
- normale Abnutzung
- Schäden durch andere Gewerke
15. Haftung
TreppenArt haftet nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen. Für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig.
16. Widerrufsrecht bei Sonderanfertigungen
Bei individuell angefertigten Produkten nach Kundenspezifikation besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB kein Widerrufsrecht.
17. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung auf der Website.
18. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von TreppenArt.
19. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
TreppenArt
Justinus-Kerner-Str. 6, 75365 Calw, Deutschland
Geschäftsführer: Robert Kosmenda
E-Mail: mail@treppenart.de
Webseite: www.treppenart.de
Stand: Mai 2026